27.02.2014
Handelskammer Hamburg-trotz Wahlschlappe ein „weiter so“ (27. 02. 2014)
Viel deutlicher hätte das Wahlergebnis bei der Wahl zum Plenum der Handelskammer Hamburg nicht ausfallen können. Die kammerkritische Wahlinitiative „Die Kammer sind WIR“ brachte auf Anhieb 12 von 15 Kandidaten durch. In etlichen Wahlgruppen ging „Die Kammer sind WIR“ als erste durch's Ziel. Ihr Sprecher, Tobias Bergmann, erreichte das drittbeste Ergebnis überhaupt. Dagegen wurden die Vertreter der konservativen Traditionalisten, die sich vor der Wahl deutlich gegen die kammerkritische Wahlinitiative positionierten, ordentlich abgestraft. Allen voran der amtierende Vizepäses, Dr. Schünemann, der schon als Nachfolger des aus dem Amt scheidenden Präses Fritz Horst Melsheimer gehandelt wurde, bei der Wahl zum Plenum aber gleich ganz scheiterte.
Nun könnte man meinen, dass bei einem solchen Wahlergebnis klar ist, dass an inhaltlichen und personellen Erneuerungen kein Weg vorbei führt. Nicht in Hamburg. Das amtierende, alte Präsidium der Handelskammer hat heute einstimmig beschlossen, dass Präses Melsheimer für eine weitere Wahlperiode für dieses Amt kandidieren möge. Dass Melsheimer dafür erst ins Plenum der Kammer nachgewählt werden muss, scheint den Traditionalisten kein Problem. Genau sowenig wie die notwendige Satzungsänderung, denn eine weitere dritte Amtsperiode ist nach der geltenden Satzung nicht möglich. Schon in der letzten Wahlperiode kam Melsheimer nur über die Hintertür der Zuwahl/Kooptation ins Plenum der Handelskammer und wurde gleich auf den Präsidentenstuhl durchgereicht. Mit welcher Begründung will man ihn, der gar nicht erst kandidierte, nun erneut nachträglich ins Plenum hieven? Die Versicherungsbranche jedenfalls hat ihre Vertreter ja bereits ordnungsgemäß gewählt. Eine Nachwahl ist gesetzlich aber nur zulässig, wenn nur so die Gesamtheit der Wirtschaft im Plenum abgebildet werden kann. Einen wankelmütigen Nicht-Kandidaten nachträglich auf den Kammerthron zu heben, scheidet daher schon aus rechtlichen Gründen aus.
Ganz offensichtlich wollen sich die konservativen Hamburger Kammer-Traditionalisten von solchen Feinheiten nicht behindern lassen. Da wird dann auch eine personenbezogenen passgenaue Satzungsänderung als „Lex Melsheimer“, damit nun doch eine dritte Amstperiode möglich wird, nur noch zur Nebensache.Die Handelskammer Hamburg hat noch einen langen Weg vor sich, um die notwendigen Reformen umzusetzen.
Pressemitteilung des bffk vom 27. 02. 2014
Pressemitteilung des bffk vom 28. 02. 2014
Pressemitteilung der Wahlinitiative "Die Kammer sind WIR" vom 27. 02. 2014
Pressemitteilung der Wahlinitiative "Die Kammer sind WIR" vom 28. 02. 2014