25.06.2014
bffk-Irrtum bei der Kritik an der Rechtsaufsicht (25. 06. 2014)
Es gibt aus Sicht des bffk viele gute Gründe die Kammern und dabei auch die Rechtsaufsicht über die Kammern zu kritisieren. Zu der berechtigten Kritik gehört auch, dass beide – Kammern und Rechtsaufsichten in den Wirtschaftsministerien – sich mit einem konstruktiven Umgang mit solcher Kritik von außen mehr als schwer tun.
Wer wie der bffk also solche Kritik äußert ist gut beraten, offen mit eigenen Fehlern umzugehen. Und ein solcher Fehler ist uns jetzt in der Kritik hinsichtlich der personellen Vermischung zwischen Kammerfunktionären und der politischen Führung in den Wirtschaftsministerien unterlaufen. Grundsätzlich ist an dieser Kritik, das zeigen die zahlreichen Beispiele, nichts zurück zu nehmen. Aber im Hinblick auf eine ganz konkrete Person haben wir uns geirrt. Namentlich und beispielhaft haben wir – u.a. im Beitrag des WDR-Fernsehen – Kurt-Christoph von Knobelsdorff hier genannt.
Tatsächlich hat sich nun herausgestellt, dass Herr von Knobelsdorff, der bis 2011 bei der IHK Berlin tätig war, weder in seiner Zeit als Staatssekretär in der Senatsverwaltung in Berlin noch in seiner aktuellen Tätigkeit als Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium in Kiel für die Rechtsaufsicht über die Kammern zuständig ist. Hier eine kritikwürdige Nähe zwischen einem ehemaligen IHK-Mitarbeiter und einer darauf folgenden Zuständigkeit für die Rechtsaufsicht zu unterstellen, ist schlicht falsch! Wir bedauern diesen Fehler!