Bundesverband für freie Kammern e.V. Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Kooptation

14.03.2014

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Kooptation             (14. 03. 2014)

Das dürfte für Unruhe in so manchem IHK-Bezirk sorgen. Mit Beschluss vom 24. 02. 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht dem Antrag auf Zulassung der Revision gegen das Urteil des OVG in Münster stattgegeben. Damit ist die Entscheidung des OVG, welches die Klage eines bffk-Kollegen abgewiesen hat, die Revision nicht zuzulassen, aufgehoben. Insbesondere die Zuwahl/Kooptation aus Gründen, die in der Personen liegen (Reputation oder die Tätigkeit für ein Unternehmen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung) will das höchste deutsche Verwaltungsgericht thematisieren. Zwar hatte das Gericht die Kooptation in der Vergangenheit grundsätzlich für zulässig erklärt. Dass aber immer wieder Zuwahlen stattfanden, bei denen es nicht um die Repräsentanz möglicherweise fehlender Wirtschaftszweige geht, scheint nun auf das kritische Interesse des Gerichtes zu stoßen. (Az.: 8 B 63.13 / 8 C 4.14).