05.12.2014
Landesrechnungshof bemängelt Verschwendung bei den Kammern (05. 12. 2014)
Es gehört zu den Ritualen der wirtschaftlichen Selbstverwaltungsorganisationen die Verschwendung öffentlicher Gelder lautstark zu geißeln.
Dass die Kammern selber – neben den Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen – in erheblichem Umfang zu den Empfängern öffentlicher Mittel gehören hat der Kammerbericht 2013 des bffk (Subventionen aus Europa) und eine Anfrage im Deutschen Bundestag (Bundes- und Landesmittel) ergeben.
Der aktuelle Bericht des Landesrechnungshofes in Brandenburg dokumentiert nun, dass die Kammern auch zu den Verschwendern solch' öffentlicher Mittel gehören.
Zu den noch kleineren Verfehlungen darf wohl gerechnet werden, dass die Kammern bei einem öffentlich geförderten Beratungsprojekt zur Unternehmensübergabe hinsichtlich der erreichten oder besser nicht erreichten Ziele geschönte Erfolgsmeldungen abgaben.Tatsächlich erreichte nur eine einzige Kammer die vorher formulierten Ziele. In einem Fall wurden Fördermittel direkt in den Kammerhaushalt umgeleitet, in dem man der Beratungsstelle im eigenen Haus Mietkosten über 6.000 € in Rechnung stellte. Laut der Berliner Morgenpost handelt es sich hierbei um die ohnehin skandalbelastete IHK Potsdam, bei der der Rechnungshof eine unzulässige Mittelverwendung von 20.000 festgestellt haben soll.
Insgesamt, so stellt der Rechnungshof fest, sei die Förderung in sieben von 37 näher geprüften Fällen nicht zulässig gewesen.
Link zum Artikel in der Berliner Morgenpost
Link zum vollständigen Bericht des Landesrechnungshofes (ab Seite 176)