15.12.2014
Öffentlichkeitsarbeit des DIHK vor Gericht (15. 12. 2014)
am 19. 12. 2014 verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über eine Klage gegen den IHK-Dachverband (DIHK). Hintergrund der Klage sind politischen Äußerungen des DIHK, die nach Ansicht des Klägers rechtswidrig sind. Der DIHK hat über drei Jahre lang - am Ende erfolglos - versucht, die Zulassung der Klage vor dem Verwaltungsgericht zu verhindern.
Termin: 19. 12. 2014
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 BerlinHintergrund der Klage sind politische Äußerungen des DIHK zum Bürokratieabbau und Energiepolitik, die aus Sicht des Klägers rechtswidrig sind. In einem viel beachteten Musterprozess hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2010 bereits ein Grundsatzpapier der Arbeitsgemeinschaft der hessischen IHKn als rechtswidrig eingestuft (8 C 20.09 vom 23. 06. 2010).
In der Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht klar gestellt, dass die Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit der Kammern auch für deren überregionale Zusammenschlüsse - also auch den DIHK - gelten. Zu diesen Regeln gehört ein demokratisches Verfahren vor (!) der Veröffentlichung solcher Stellungnahmen und ggf. auch die Darstellung von Minderheitenvoten. Die Klägerin wendet sich aber insbesondere auch dagegen, dass sich der DIHK auch mit sozial- und arbeitsrechtlichen Themen beschäftigt, obwohl dies den Kammern von Gesetz wegen strikt verboten ist.War es dem DIHK im Jahr 2005 noch gelungen, eine ähnliche Klage zunächst vom Verwaltungsgericht fernzuhalten um dann vor dem Zivilgericht zu obsiegen, so stellt sich dies nun im Jahr 2014 anders dar. Die Zulassung der Klage vor dem Verwaltungsgericht bewertet der Geschäftsführer der Klägerin, Kai Boeddinghaus, der auch Geschäftsführer des bffk ist, als wichtigen Teilerfolg. "Nun geht es darum, dass auch der DIHK akzeptiert, dass die gesetzlichen Regeln der Kammern auch für ihn gelten", so Boeddinghaus.
Sollte das Verwaltungsgericht Berlin der Klage stattgeben, so ist aus Sicht der Klägerin Schluss mit der intensiven Öffentlichkeitsarbeit des DIHK, die viel zu oft ohne die notwendige demokratische Legitimation stattfindet. "Stellungnahmen des DIHK, die nicht den Regeln des Gesetzes bzw. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes entsprechen, geben nicht die Meinung der Wirtschaft wider", unterstreicht Boeddinghaus. Vielmehr würden hier einzelne Funktionäre hier ihre Privatmeinung als vermeintliches Gesamtinteresse der Wirtschaft verkaufen.