Bundesverband für freie Kammern e.V. Landestierärztekammer und Ministerium – Kumpanei statt Rechtsaufsicht

29.07.2015

Landestierärztekammer und Ministerium – Kumpanei statt RechtsaufsichtDer Datenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat gegenüber der Landestierärztekammer eine förmliche Beanstandung ausgesprochen. Vorangegangen waren erhebliche Bemühungen des bffk und des Datenschutzbeauftragten unter Einbeziehung des für die Rechtsaufsicht zuständigen Landwirtschaftsministeriums, die Kammer zur Beantwortung simpler Fragen zu ihrem Haushalt und ihrem Vermögen zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Kammer nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Auskunft verpflichtet. Solche Anfrage im Zusammenhang mit der Erstellung der Kammerberichte (2012, 2013, 2014) des bffk werden von vielen Kammern mittlerweile nicht nur professionell sondern durchaus freundlich und teilweise richtig schnell beantwortet. Aus gutem Grund haben die Datenschutzbeauftragten der Länder auf ihrer Konferenz in Schwerin erst kürzlich mit einer Resolution von den Kammern mehr Transparenz bzw. die Beachtung der Informationsfreiheitsgesetze eingefordert. In etlichen Fällen aber – insbesondere bei den berufsständischen Kammern – muss der bffk den Datenschutzbeauftragten zur Unterstützung einschalten. Dass jetzt ein für die Rechtsaufsicht zuständiges Ministerium aber den Informationsverweigerern in der Kammer auch noch den Rücken stärkt, ist ein starkes Stück. Es verwundert aber nicht, wenn man weiß, dass vielerorts die Misswirtschaft in den Kammern jahrzehntelang teilnahmslos von den Rechtsaufsichten geduldet wurde. Aus gutem Grund bekamen eben in etlichen Prüfungen der Landesrechnungshöfe nicht nur die geprüfte Kammern sondern auch die Rechtsaufsichten schlechte Noten. Ganz offensichtlich sind so die Landestierärztekammer und das Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern so über die Jahre zu Kumpanen geworden.