Bundesverband für freie Kammern e.V. Streit um einseitige Öffentlichkeitsarbeit der IHK Bonn/Rhein-Sieg

01.12.2015

Streit um einseitige Öffentlichkeitsarbeit der IHK Bonn/Rhein-SiegDer Ärger um die Manipulationen der Wahlbehanntmachungen längst vergangener Wahlen zur Vollversammlung ist kaum verklungen, da gibt es erneut Streit in der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Diesmal ist es eine offensive und einseitige Positionierung der IHK um den Bau eines Einkaufszentrums in der Bonner Innenstadt, die Kritik an der IHK mobilisiert. Gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband macht sich die IHK für das Projekt stark und spricht gar von einem „verheerenden Signal“, wenn Teile der in Bonn politisch Verantwortlichen hier einen Meinungswechsel vollziehen.
Nun ist der IHK grundsätzlich eine Stellungnahme zu einem solchen Investitionsvorhaben sicherlich nicht verwehrt. Allerdings scheinen sich wieder einmal abgehobene Kammerfunktionäre weder um die Unterschiedlichkeit der Interessen der Mitglieder zu scheren wie um eine deutliche Rechtsprechung.
Denn Vorausetzung für eine inhaltliche Positionierung einer IHK ist, dass dem ein ausgleichender und abwägender Meinungsbildungsprozess vorangeht. Am Ende steht dann ein Beschluss der Vollversammlung. Darauf mag die Öffentlichkeitsarbeit folgen. Es ist bezeichnend für die demokratische Un-Kultur in der Bonner IHK, dass diese sich seit Oktober 2015 massiv für das Projekt stark macht, sich gleichzeitig aber verwundert darüber gibt, dass die Kritiker aus den Reihen der Mitglieder einen Termin für den 02. Dezember 2015 nun abgesagt hätten. Denn es gibt sie tatsächlich, die Kritiker dieses Projektes in der Mitgliedschaft der IHK. Über 100 Unterschriften unter den Gewerbetreibenden haben die in kurzer Zeit gesammelt. Wäre der Meinungsbildungsprozess innerhalb der IHK nach demokratischen Regeln und nach Recht und Gesetz verlaufen, so hätten die IHK-Funktionäre vor dem Abschluss der Meinungsfindung und vor der Öffentlichkeitsarbeit im Oktober und November schon das Gespräch mit diesen Mitgliedern gesucht.
Auch die Wortwahl in der Presseerklärung steht in offenem Widerspruch zur Rechtsprechung (BVerwG 8 C 20.09 vom 23. Juni 2010). Denn die IHKn haben größtmögliche Zurückhaltung zu wahren und Äußerungen die auf eine Emotionalisierung angelegt sind, sind ihnen ausdrücklich verwehrt. Ein Adjektiv wie „verheerend“ hat also in einer Presseerklärung einer IHK nichts verloren. Da verwundert es auch nicht weiter, dass die Bonner IHK-Fürsten auch eine dritte klare Vorgabe der Rechtsprechung mißachten. Nämlich die, dass bei besonders umstrittenen Projekten in der Öffentlichkeitsarbeit der IHK ausdrücklich auch auf abweichende (Minder-)Meinungen unter den Kammermitgliedern hingewiesen wird. Eine größere Distanz zu den eigenen Mitgliedern und der Beachtung von Recht und Gesetz als die, die die IHK Bonn/Rhein-Sieg hier unter Beweis stellt, ist kaum noch vorstellbar.

Link zum Artikel im Bonner Generalanzeiger vom 28. November 2015

Link zum Artikel im Bonner Generalanzeiger vom 30. November 2015