20.02.2015
Transparency Deutschland fordert Transparenzpflicht auch für Kammern
In einer Pressemitteilung fordert Transparency Deutschland deutliche Korrekturen am Gesetzentwurf für ein neues Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz. Deutlich formuliert Transparency: „Für IHK und andere Körperschaften des Öffentliches Rechts darf es keine Ausnahmeregelung geben“. Denn tatsächlich werden die Kammern im bestehenden Informationsfreiheitsgesetz bereits privilegiert. Auch das Informationsfreiheitsgesetz in Brandenburg hatte die Kammern zunächst von der Pflicht zur Herausgabe von Informationen befreit. Dieser Missstand wurde durch die Novellierung des Gesetzes aber 2013 beseitigt.
Sollte Rheinland-Pfalz bei der sachlich in keiner Weise begründeten Ausnahmeregelung zugunsten der Kammern bleiben, so wäre dies das einzige Bundesland mit einer entsprechenden Gesetzgebung (Informationsfreiheitsgesetz oder Transparenzgesetz), in denen die Kammern so bevorzugt werden. Eine solche – sachlich auch vorsichtshalber erst gar nicht begründete - Entscheidung passt nicht in die politische Landschaft. Sie passt auch nicht zu den hehren Versprechungen der Politik angesichts des Kammerzwangs wenigstens für mehr Transparenz und Demokratie in den Kammern zu sorgen. Gleiches gilt auch für die emsigen Bemühungen diverser Kammer-Lobbyisten hinter den Kulissen, eine Einbeziehung der Kammern in das Gesetz unbedingt zu verhindern. Die sehr einfache Frage lautet: wo vor haben die alle Angst? Oder anders: was müssen die Kammern befürchten, wenn Licht in die Aktenschränke fällt?