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Liebe Mitglieder des bffk, liebe Sympathisanten,
wir blicken dieses Jahr auf vielversprechende Fortschritte zurück. Das Jahr 2016 zeigte deutliche Erfolge: eine umfangreiche, kritische Berichterstattung in der Presse und zahlreiche positive Gerichtsurteile. Allen voran hat das Bundesverwaltungsgericht ein bahnbrechendes Grundsatzurteil bezüglich der Rücklagenbildung gefällt und somit den Weg für den Widerspruch gegen viele Beitragsbescheide entscheidend geebnet. Die rechtlichen Voraussetzungen sind so gut wie noch nie. Die nächsten Jahre bieten daher sehr gute Chancen, demokratischere und freiere Kammern durchzusetzen.
Der Stein ist im Rollen. Wir sind voller Motivation und Ideen für unsere zukünftige Arbeit – aber dennoch hat der bffk ein strukturelles Defizit, welches sich dieses Jahr auf rund 10.000 € belaufen könnte. Zwar gelingt es uns, mit einem verhältnismäßig sehr schlanken Etat zu arbeiten, aber unsere vereinzelten Großspenden sind aufgebraucht, und wir sind stark auf die Unterstützung der breiten Mitgliedschaft angewiesen. Wir danken in diesem Zuge allen unseren Mitgliedern ganz herzlich, insbesondere denen, die uns jetzt schon regelmäßig durch einen erhöhten Mitgliedsbeitrag fördern und natürlich auch denen, die uns in den letzten Wochen außerordentliche Zusatzbeiträge überwiesen haben. In unserer Mitgliederversammlung im November haben wir beschlossen, unsere Mitglieder auf unsere Unterdeckung hinzuweisen und sie einzuladen, ihren Jahres-Mitgliedsbeitrag ab 2017 aufzustocken oder auch einfach einen einmaligen Zusatzbeitrag zum Jahresende zu leisten.
Natürlich möchten wir es Ihnen weiterhin überlassen, mit welchem individuellen Beitrag Sie uns weiter unterstützen möchten. Wir freuen uns über jede Zuwendung – der Mindestbeitrag von 50 € im Jahr (55 € bei Überweisung) bleibt unberührt, denn jeder Beitrag zählt. Mit den folgenden neuen Beitragsstufen wollen wir Ihnen ein Angebot für eine stärkere Unterstützung des bffk machen:
Mitgliedsbeitrag „Double“ 100 € / Jahr
Doppelt hält besser – unterstützen Sie den bffk nachhaltig.
Mitgliedsbeitrag „Booster“ 500 € / Jahr
Helfen Sie uns die Kammern mit Nachdruck zu verändern! Man soll das Eisen schmieden, solange es heiß ist!
Mitgliedsbeitrag „Individuell“ ??? € / Jahr oder einmalig
Lassen Sie uns einen ganz individuellen Zusatzbeitrag zukommen – wir freuen uns natürlich! Wir buchen auch gerne jeden Wunschbetrag per Lastschrift ab.
Wir freuen uns natürlich auch, wenn wir Ihnen einmalig für 2016 einen individuellen "Zusatzbeitrag" berechnen dürfen. Auch dieser Zusatzbeitrag gilt als 100% betrieblich bedingt und somit erfolgswirksam im Sinne des § 4/3 EStG.
Wir würden uns freuen, weiterhin auf Ihre Unterstützung zählen zu dürfen und verbleiben mit herzlichen Grüßen,
Kai Boeddinghaus (Bundesgeschäftsführer)
Bundesverband für freie Kammern e.V.
Eichhorster Weg 80, 13435 Berlin
Fon: 0561 - 9205525 Fax: 0561 - 7057396
Registereintrag: Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Registernummer: VR 29713 B