14.12.2016
Zu viel Vermögen - VGH Mannheim hebt IHK-Beitragsbescheid auf
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat wegen einer deutlich zu hohen Ausgleichsrücklage einen Beitragsbescheid der IHK Ostwürttemberg aufgehoben. Der Gerichtshof hat mit großer Akribie der IHK seziert und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes an etlichen Stellen Ungereimtheiten in der Planung, eine Überdotierung der Rücklagen und einen Verstoß gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit festgestellt.
Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Erfolg, weil hier in zweiter Instanz die verwaltungsgerichtliche Praxis der der Vemögenskontrolle bestätigt wurde und weil erstmals in einem Urteil eine Überdotierung der Ausgleichsrücklage zum Anlass der Aufhebung eines Beitragsbescheides genommen wurde. Eine klare Ansage ist das Urteil auch deswegen, weil der Verwaltungsgerichtshof die Revision nicht zugelassen hat.
(Urteil vom 02. November 2016 - 6 S 1261/14).