Bundesverband für freie Kammern e.V. beA: Klage gegen Bundesrechtsanwaltskammer

18.06.2018

beA: Klage gegen Bundesrechtsanwaltskammer

Der Ärger mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) geht in eine neue Runde. Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat unter Koordination der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer BRAK eingereicht. Der bffk berichtete:

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach kommt nicht aus den Schlagzeilen

Rücktritt des Vorstandes der Bundesrechtsanwaltskammer gefordert

Ziel ist es zu erreichen, dass eine Verschlüsselung nach aktuellem Stand der Technik implementiert wird und keine »Hintertür« z.B. durch Umschlüsselung eingebaut wird. Darin sehen die Kläger eine Verletzung des Mandatsgeheimnisses. Eine zeitgemäße Verschlüsselung ist selbst in vielen Messengerdiensten integriert, die teilweise so schwer zu knacken ist, dass bereits staatliche Stellen eine Hintertür fordern. Beim beA war geplant, die vertraulichen Schlüssel der Anwälte im System zu hinterlegen, um eine Umverschlüsselung der Nachrichten zu ermöglichen, z.B. falls die Nachricht umgeleitet wird. Damit wird jede Form der Sicherheit durch Verschlüsslung ad absurdum geführt

In der Pressemitteilung erläuterte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Rechtssuchende schlechter stehen sollen als jeder normale Nutzer von Messengerdiensten wie Signal oder WhatsApp, bei denen die Ende-zu-Ende- Verschlüsselung längst Standard ist.“

Über den Verlauf berichtet die GFF auf der Seite: beA aber sicher

Irritierend, dass ausgerechnet Rechtsanwälte jetzt gegen die eigene Kammer klagen müssen, um Dinge zu erreichen, die man gerade in einem sensiblen Umfeld wie anwaltlicher Tätigkeit als selbstverständlich erwarten dürfte und die in quelloffenen Systemen schon seit langer Zeit jedermann zur Verfügung stehen.