28.06.2018
"Klagewelle" erwischt die IHK Magdeburg
Es war der letzte argumentative Strohhalm, an den sich die IHK Koblenz in dem erfolgreichen Pilotverfahren zur rechtswidrigen Vermögensbildung in den Kammern klammern wollte. Wenn nun das Gericht dem bffk-Mitglied gegen die IHK Recht geben würde, so würde dies eine "Klagewelle" in ganz Deutschland auslösen. Das könne man doch nicht wollen. Der Rest ist Geschichte.... .
Gestern hat nun diese "Klagewelle" die IHK Magdeburg erreicht. Das Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass auch dort eine rechtswidrige Vermögensbildung praktiziert wurde. Neben der Ausgleichsrücklage ging es vor Gericht insbesondere um die bis 2017 immer noch vorgehaltene Liquiditätsrücklage und eine aus Sicht der Kläger dubiose Instandhaltungsrücklage.
Angesichts von einigen Hundert Klagen gegen zehntausende rechtswidrige Bescheide, die immer noch von den Kammern ergehen, kann von einer wirklichen "Klagewelle" natürlich keine Rede sein. Gleichzeitig kann leider von einem wirklichen Umsteuern in den Kammern zu rechtskonformen Handeln ebenfalls keine Rede sein. Auch weiterhin werden Kammermitglieder mit Klagen gegen solche Bescheide vorgehen müssen. Dies auch deswegen, weil in wirklich allen Bundesländern die zuständigen Rechtsaufsichten die Köpfe in den Sand stecken und dem strukturell rechtswidrigen Treiben der Kammern teilnahmslos zusieht.