Bundesverband für freie Kammern e.V. Gebrochene Wahlversprechen in der HK Hamburg? Ein Faktencheck

12.01.2018

Gebrochene Wahlversprechen in der HK Hamburg? Ein Faktencheck

Es konnte niemanden verwundern, dass sich die neue Führung der Handelskammer Hamburg vom ersten Tag erheblicher Aufmerksamkeit und auch erheblicher Kritik ausgesetzt sah. Das ist - angesichts der versprochenen grundsätzlichen Umwälzungen - auch völlig normal. So machte schon früh das Wort vom "gebrochenen Wahlversprechen" die Runde als das Ziel der Abschaffung der Zwangsbeiträge zeitlich verschoben wurde. Nun lässt sich über das Für und Wider dieses zeitlichen Aufschubs sicher trefflich streiten, von einem - zudem vorsätzlichen - Bruch des Wahlversprechens kann indes keine Rede sein. Dies gilt umso mehr, als die Kammerreformer bereits mit ihrem ersten Haushaltsplan massive Beitragssenkungen auf den Weg gebracht haben und bei der Gelegenheit auch noch ein Mehr an Beitragsgerechtigkeit umsetzen.

Nun rauscht es wieder mächtig im Hamburger Blätterwald. Das Abendblatt und die Morgenpost sehen ein weiteres Wahlversprechen gebrochen und machen entsprechendes Getöse. Das Versprechen einer Gehaltsbegrenzung für die neue Hauptgeschäftsführerin sieht die Hamburger Presse angetrieben von den Wahlverlierern, die sich an dem Monstergehalt des Vorgängers nie gestört hat, gebrochen.

Wie also lautete das Wahlversprechen? Im "Plan gegen Verschwendung in der Handelskammer" der Reformer war zu lesen: "Das Gehalt des Hauptgeschäftsführers soll sich am Wirtschaftssenator orientieren". Nun berichtet die Morgenpost heute zutreffend, dass der Wirtschaftssenator 191.925,17 Euro verdient. Die neue Chefin der Handelskammer verdient 192.000,00 Euro. Für beide gibt es dann noch Zulagen zur Altersversorgung. Jetzt wäre die Gelegenheit, den Reformern zu raschen Umsetzung ihres Wahlversprechens zu gratulieren. Woher also das Getöse? Die Antwort ist recht einfach. Der Hamburger Wirtschaftssenator erhält als Grundgehalt 150.000,00 Euro (B11). Und auch die Kammerreformer haben diese Zahl in ihrem Wahlversprechen genannt (Zitat: "Das bedeutet ein jährliches Grundgehalt von 150.000 EUR (Besoldungsstufe B11)"). In einem Interviéw in Die Zeit sprach dann auch der neue Präses davon, dass man einen neuen Hauptgeschäftsführer suche, "der ein Gehalt von 150.000 Euro akzeptiert". Ja, er hat nicht "Grundgehalt" gesagt. Aber, es war ein Interview. Das Wahlkampfpapier der Kammerreformer war ausführlicher und klarer. Und die Umsetzung entspricht dem Wahlversprechen, weil auch die Hauptgeschäftsführerin mit Zulagen wie der Wirtschaftssenator ausgestattet ist. Nun mag man immer noch im Hinblick auf die Angemessenheit unterschiedlicher Meinung sein. Von einem gebrochenen Wahlversprechen kann indes keine Rede sein.

Und jetzt? Ob sich da jetzt jemand entschuldigt? Vielleicht das Hamburger Abendblatt, welches gestern schon das Gehalt des Wirtschaftssenators falsch (zu niedrig) berechnet hat und sogar behauptete, die neue Hauptgeschäftsführerin der Handelskammer verdiene mehr als  der Wirtschaftssenator?