13.03.2018
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz - "das sind echte Gauner"
Nach der Lektüre des Schreibens der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, in dem sang- und klanglos der Beitragsbescheid für das Jahr 2016 von bffk-Mitglied Wolfram Ortlieb aufgehoben wurde, entfuhr bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus die Bemerkung: "das sind echte Gauner".
Nun sollte man meinen, dass die Aufhebung eines solchen Beitragsbescheides einen schönen Erfolg darstellt. Das trifft in der Tat zu. Tatsächlich aber hat die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz diesen Bescheid erst aufgehoben, nachdem sie sich mit allen möglichen unappetitlichen Tricks fast 2 Jahre lang - u.a. unter Zuhilfenahme einer teueren Anwaltskanzlei - gegen die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens beanspruchte Akteneinsicht gewehrt hat. Erst als der Landesärztekammer mitgeteilt wurde, dass man jetzt auf die Akteneinsicht verzichte und eine förmliche Entscheidung über den Widerspruch verlangt wurde, kam plötzlich die Aufhebung des Bescheides. Als besondere Dreistigkeit ist zu vermerken, dass in dem Schreiben so getan wurde, als hätte die Landesärztekammer eine Aufhebung des Bescheides schon zuvor bekannt gegeben.
Was also hat die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zu verbergen? Denn sie hebt nicht nur den Beitragsbescheid für das Jahr 2016 auf. Wolfram Ortlieb hat trotz ausdrücklicher schriftlicher Forderung für die Jahre 2017 und 2018 bisher keine Beitragsbescheide erhalten. Die Landesärztekammer begünstigt also das Mitglied Ortlieb, während alle anderen Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz weiter ihren Obolus zu entrichten haben. Alleine eine solche Ungleichbehandlung der Zwangsmitglieder liegt aus Sicht des bffk im Bereich der Untreue. Denn, wenn - wie die Landesärztekammer behauptet - mit ihren Finanzen alles in Ordnung ist, dann müssen natürlich alle Mitglieder zahlen. Auch ein Mitglied wie Wolfram Ortlieb, der dagegen Widerspruch erhebt und sich diese Zahlen genau anschauen möchte. Das Verhalten der Landesärztekammer legt die Vermutung nahe, dass es hier einiges (etliche zweckfrei angehäufte Millionen ?!) zu verbergen gibt. Um die gebotene Transparenz zu verhindern, ist man sich bei Landesärztekammer offenkundig auch nicht zu schade, Recht und Gesetz ordentlich zu strapazieren.