Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Berlin verfolgt kritisches Vollversammlungsmitglied mit Prozessen

09.03.2018

IHK Berlin verfolgt kritisches Vollversammlungsmitglied mit Prozessen

Das Königsrecht einer Vollversammlung ist es, den Haushalt der IHK zu prüfen, zu beraten und zu beschließen.  Im Jahr 2016 wurde in Berlin bekannt, dass es eine Vereinbarung gibt, nach welcher der Präsident vertraulich dem Hauptgeschäftsführer zusätzlich zum Gehalt eine Zusatzvergütung von € 50.000 p.a. gewährt - eine Praxis, die auch in Hamburg und Köln zu üppigen Einkommensaufschlägen für die Geschäftsführer sorgte. Ein Mitglied der Vollversammlung schrieb darauf einen Leserbrief an den Berliner Tagesspiegel. Überschrift: „Eine IHK sollte keine Tantiemen bezahlen“.
Der Hauptgeschäftsführer fühlte sich durch den Leserbrief in seinem Ehrgefühl verletzt. Er veranlasste, den Kritiker abzumahnen. Die Rechnung der wie immer stets teuren IHK-Anwälte ging allerdings nicht an den Hauptgeschäftsführer, sondern an die IHK. Das abgemahnte Vollversammlungsmitglied unterzeichnete um des lieben Friedens Willen einen modifizierten Abmahntext. Das aber reichte der IHK Berlin nicht. Wie so oft in den Kammern folgte die Vollversammlung willig den einseitigen - und von Kennern des Falles als falsch bezeichneten - Informationen des Hauptamtes und beschloss den Kritiker auf Kostenerstattung für das Abmahnverfahren zu verklagen. Trotz des erneuten Einsatzes der überteuerten IHK-Anwälte verlor die IHK aber diesen Prozess.  Aber um Geld geht es hier ja nicht wirklich und Geld ist sicher auch nicht das Problem. Stattdessen soll wohl eher ein langjähriger IHK-Kritiker eingeschüchtert werden. Bei der Entscheidung mit einem Berufungsverfahren, das noch mehr Zwangsbeiträge verschlingen wird, hat das Hauptamt die Vollversammlung erst gar nicht mehr gefragt.
Wenn die IHK erneut verliert, drohen weitere hohe Kosten. Aber auch wenn die IHK gewinnt, wird das Verfahren tausende von Euros der Zwangsmitglieder verschlungen haben. Denn die teuren Stundenhonorare der Anwälte wird die IHK nie einklagen können. Das bisherige Vollversammlungsmitglied Egon Dobat hat den gesamten Fall in seinem Blog dokumentiert (lesen Sie hier weiter).