Bundesverband für freie Kammern e.V. Wahlkampf in der IHK Kassel-Marburg beschäftigt das Verwaltungsgericht

12.10.2018

Wahlkampf in der IHK Kassel-Marburg beschäftigt das Verwaltungsgericht

Im Frühjahr 2019 wird in der IHK Kassel-Marburg eine neue Vollversammlung gewählt. Seit dem großem Erfolg der Kammerreformer bei den Wahlen der Handelskammer Hamburg im Jahr 2017, steht auch die anstehende Wahl in der IHK Kassel-Marburg im Fokus der Aufmerksamkeit.


JETZT - PostkarteIm Mai 2018 wurde dort schon eine veränderte Wahlordnung beschlossen, um einem vergleichbaren Wahlerfolg der auch in Kassel aktiven Kritikern der IHK-Organisation vorzubeu-gen. So erhalten Sparkassen und Genossen-schaftsbanken erstmals (und bundesweit wohl einmalig) eigene gesicherte Mandate. Die Sorge, dass die neu formierte Wahlinitiative "JETZT - IHK-Wahl nutzen, Zwangsbeiträge abschaffen" dennoch bei den Wahlen Erfolg haben könnte, hat nun offenkundig den amtierenden Präsidenten der IHK Kassel-Marburg, Jörg-Ludwig Jordan, beflügelt, sich in einem Gespräch mit dem Extra-Tip Kassel in seiner Funktion als IHK-Präsident und im Namen der Körperschaft in den beginnenden Wahlkampf einzumischen. Er kommentierte und bewertete Positionen der JETZT-Initiative u.a. zum Gehaltsniveau der Hauptgeschäftsführerin und zur Vermögensbildung der IHK. Dabei hielt er der Wahlinitiative "JETZT - IHK-Wahl nutzen, Zwangsbeiträge abschaffen" eine "polemische Rhetorik" vor. "Solche Äußerungen mag der Privatmann und Wahlkämpfer Jörg-Ludwig Jordan gerne tätigen", verdeutlicht Kai Boeddinghaus, einer der Sprecher der JETZT-Initiative. Da Jordan diese Äußerungen aber ausdrücklich in seiner Funktion als IHK-Präsident und für die gesamte IHK getätigt habe, sei dies offenkundig unzulässig. "Jordan benutzt hier den IHK-Apparat für seine private Interessen", unterstreicht Boeddinghaus.
In einem vergleichbaren Fall musste die IHK Stuttgart sich schon vor Jahren in einem gerichtlichen Vergeich verpflichten, Äußerungen zu Binnenkonflikten im Ehrenamt nicht ohne vorherige Beschlussfassung durch die Vollversammlung zu treffen. Nachdem die IHK in Kassel eine vergleichbare Verpflichtung abgelehnt hat, wurde nun vor dem Verwaltungsgericht Kassel einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Da das Bundesverfassungsgericht erst im Jahr 2017 den Anspruch auf Rechtsschutz gegen unzulässige Äußerungen von Kammern und ihrer Funktionäre auch im Eilrechtsschutz betont hat, geht die JETZT -Initiative davon aus, dass auch in diesem Falle eine rasche Klärung herbeigeführt wird. Damit soll sicher gestellt werden, dass sich die IHK oder ihre Funktionäre nicht qua Amt in den laufenden Wahlkampf einmischten und Namen und Apparat der IHK für ihre persönliche Sichtweise vereinnahmen. Verlangt wird, dass die IHK, ihre Mitarbeiter/innen und Funktionäre im anstehenden Wahlkampf strikte Neutraltät wahren.