13.12.2018
Zu hohe Rücklagen - HWK Mannheim gibt noch im Gerichtssaal auf
Bemerkenswert war heute vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe weniger die Tatsache, dass die HWK Mannheim noch im Gerichtssaal einlenken musste. Bemerkenswert war eher der Umstand, dass die Handwerkskammer überhaupt versucht hat - unterstützt von einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater - den Haushalt des Jahres 2016 mitamt der Schonung millionenschwerer zweckfreier Rücklagen zu verteidigen. Tatsächlich ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09. Dezember 2015 (10 C 6.15) noch keiner Handwerkskammer gelungen. Bei der Mannheimer HWK waren die Missstände dabei offensichtlich.
- Eine Wirtschaftsplanung, die jeden Hinweis auf eine Risikoabschätzung vermissen ließ.
- Eine Rücklagenbildung, die selbst den Rahmen des eigenen Satzungsrechtes verletzte.
Die mehr als 5 Millionen hohe Rücklage konnte offenkundig nicht gerechtfertigt werden, sodass die Klägerin, unser Mitglied Dorina Kaßbaum, nun für das Jahr 2016 vollständig von der Beitragsuahlung befreit werden musste. All das wäre mit etwas mehr Einsicht auch ohne den aufwändigen Gerichtstermin zu haben gewesen.