Bundesverband für freie Kammern e.V. Zugunsten abgehalferter IHK-Funktionäre: Staatsanwaltschaft Hamburg am Rande der Rechtsbeugung

07.08.2018

Zugunsten abgehalfterter IHK-Funktionäre: Staatsanwaltschaft Hamburg am Rande der Rechtsbeugung

Die Verantwortung für die Fehlentwicklungen in den Kammern geht sicherlich in erster Linie auf das Konto ehren- und hauptamtlicher Funktionäre, die jahrzehntelang wie die Fürsten in ihren IHK-Bezirken agierten. Verantwortlich dafür ist aber auch ein Mangel an Kontrolle durch die Öffentlichkeit (Presse) und den Staat (Rechtsaufsicht und Staatsanwaltschaften). Während im Bereich der Presse die IHKn mittlerweile die Kammern - insbesondere in Hamburg - selbstverständlich auch in den Fokus geraten sind, versagt der Staat gegenüber den Kammern immer noch auf ganzer Linie. Von einer wirklichen Rechtsaufsicht kann in keinem der 16 Bundesländer die Rede sein. Schon gar nicht in Hamburg, wo die Rechtsaufsicht in der Verantwortung eines Wirtschaftssenators liegt, der früher selbst als Kammer-Präses regierte. Und auch die Staatsanwaltschaften versagen durchweg.

Das VG Schleswig hat jüngst (Urteil vom 15. Februar 2018 - 12 A 173/16) festgestellt, dass die finanziellen Zuwendungen der IHK Kiel für einen Fonds zur "Förderung Schleswig-Holsteinischer Künstler“ rechtswidrig waren und sind. Das ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2000, auf das sich das Gericht in Schleswig zutreffend bezogen hat, wenig überraschend. Die Staatsanwaltschaft in Kiel und der dortige Generalstaatsanwalt wollten eine solche Aufgabenüberschreitung, die der bffk bereits im Jahr 2009 anzeigte, nicht sehen und ließen die Kieler Kammerfürsten ungestört gewähren.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg, die noch vor wenigen Tagen mitteilen ließ, dass sie aufgrund der Strafanzeige des bffk gegen die ehemalige Führung der Handelskammer Hamburg nicht nur wegen Untreue sondern auch wegen Betrugs ermittele, dieses Verfahren sang- und klanglos eingestellt. Diese Beendigung des Verfahrens ist nach Art und Inhalt Wasser auf die Mühlen all derer, die eine unzulässige Schonung der Spitzen von Politik und Wirtschaft vor rechtsstaatlicher Verfolgung sehen.

Der bffk hatte in seiner Strafanzeige der Staatsanwaltschaft eine umfangreiche und genaue Liste der aus seiner Sicht unzulässigen Förderprojekte und Mitgliedschaften der Handelskammer Hamburg übermittelt. Dazu eine aktuelle Übersicht der Rechtsprechung, die sich nach der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes etabliert hat. Die Staatsanwaltschaft hat das nun alles lapidar beiseite gewischt. Dieses Verhalten grenzt an Rechtsbeugung wie an einem Beispiel verdeutlicht werden soll.

Im Jahr 2016 erhielt die  Stiftung für die Förderung der Hamburger Kunstsammlungen von der Handelskammer Hamburg eine Zuwendung von 4.000,00 Euro. Wie für alle anderen Zuwendungen auch behauptet die Staatsanwaltschaft, hier gäbe es - zumindest am Rande - einen wirtschaftlichen Bezug, der solche Ausgaben rechtfertigen würde. Bezeichnenderweise wird ein solcher wirtschaftlicher Bezug aber noch nicht einmal in der Selbstdarstellung der Stiftung, die im Jahr 1956 auf Initiative des damaligen Handelskammer-Präses gegründet wurde, benannt. Tatsächlich handelt es sich um klassisches Mäzenatentum. Ein solches steht einer IHK aber dem Grunde nach nicht zu. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat hier feste alle Augen zugedrückt..... rechtswidrige Förderung von Kunst, Kultur, karitativen Zwecken, Sport.....alles egal, alles erlaubt. 

Der bffk hat heute sowohl Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft beim Generalstaatsanwalt erhoben als auch Dienstaufsichtsbeschwerde. Denn nur unter einem einzigen Gesichtspunkt wäre der Staatsanwaltschaft der Vorwurf, am Rande der Rechtsbeugung zu agieren, nicht zu machen. Dann, wenn sie auf Weisung des Justizsenators gehandelt hätte. Genau dies soll einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nach bisher aber gerade nicht passiert sein.

Link zur Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft

Link zur Beschwerde des bffk Generalstaatsanwalt

Link zur Dienstaufsichtsbeschwerde