Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Koblenz scheitert mit Versuch der Täuschung

20.08.2018

Massenhafte Täuschung durch die IHK Koblenz im Einzelfall gescheitert

Ausgerechnet die IHK Koblenz, deren maßlose Vermögensanhäufung zur Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes geführt hat, stellt aktuell unter Beweis mit welcher Dreistigkeit und Unbelehrbarkeit bundesweit die IHKn ihre Mitglieder täuschen und rechtswidrig Beiträge erheben. In Koblenz ist dies nun mit Unterstützung des bffk in einem Einzelfall gescheitert.

Worum geht es genau? In der Folge der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hatten zahlreiche Unternehmen auch im Jahr 2016 Widerspruch gegen Beitragsbescheide der IHK Koblenz erhoben. Betroffen waren dabei u.a. auch die Wirtschaftsjahre 2014 und 2016. Schon damals wurden die IHK-Mitglieder völlig unterschiedlich behandelt. In einigen Fällen hob die IHK die Bescheide nach dem Widerspruch auf. In anderen Fällen lenkte die IHK erst ein, nachdem auch Klage erhoben worden war. Völlig klar war aber, dass die IHK eine weitere Überprüfung ihres Millionenvermögens (insbesondere auch für die Jahre 2014 und 2016) vor einem Gericht zu vermeiden suchte. Das hinderte die Kammerfunktionäre aber nicht daran, an andere IHK-Mitglieder weiter Beitragsbescheide für diese Jahre zu verschicken. Im konkreten Fall erhielt unser Mitglied ITC-Logistic GmbH mit Datum vom 16. Februar 2018 gleich zwei Bescheide, die Jahre 2014 und 2016 betreffend. Nun mag da ja ggf. noch ein Irrtum vorgelegen haben - z.B. eine Beitragsabteilung, die sich der Rechtslage nicht bewusst war. Tatsächlich hatte die Mitgliedertäuschung aber Methode. Denn auf die erhobenen Widersprüche folgten ablehnende Widerspruchsbescheide im Mai 2018. Da aber waren die Koblenzer IHK-Fürsten an den Falschen geraten. Denn es war gerade die Firma ITC-Logistic GmbH mit ihrem Geschäftsführer, Wolf-Peter Korth, die das Grundsatzurteil erstritten hatte. Und so wurde auch gegen diese Bescheide erneut beim Verwaltungsgericht in Koblenz Klage erhoben.

Heute nun kam die Kapitulation der IHK, die gleichzeitig einen Beleg für die vorsätzliche Täuschung an den IHK-Mitgliedern liefert. Die IHK hat dem Gericht nämlich mitgeteilt, dass die beklagten Bescheide jetzt doch aufgehoben wurden und die IHK auch für die bisherigen Gerichtskosten aufkommt. Diess erneute Einknicken angesichts von anhängigen Klagen ist nicht mehr und nicht weniger als ein klares Eingeständnis, dass die IHK sehr genau weiß, dass ihre Vermögensbildung in diesen Jahren einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Für unser Mitglied ein schöner Erfolg mit einer Einsparung von rd. 850,00 Euro. Betrogen sind aber all die IHK-Mitglieder, die von der IHK weiter Abrechnungsbescheide für die Jahre 2016 und früher erhalten haben (und ggf. noch erhalten werden!) und diese Forderung bezahlt haben (oder noch bezahlen werden).

Diese Taktik  - die Masse der Beitragszahler ungerührt weiter zu veranlagen und nur gelegentlich in Einzelfällen nachzugeben - ist leider weit verbreitet. Bundesweit ist festzustellen, dass den Kammern überwiegend jedes Unrechtsbewusstsein fehlt. Zur Abwehr der Klagen und der Verteidigung des einträglichen Massengeschäftes werden immens teure Rechtsanwälte eingeschaltet. Droht eine gerichtliche Niederlage werden Bescheide kurzfristig aufgehoben (siehe z.B. hier). Und wenn dann eine Klage doch Erfolg hat, wird das Ganze zum Einzelfall erklärt. Die Beitragserhebung geht unvermindert weiter. Gelegentlich werden nur die aktenkundigen Widerständler von weiteren Beitragsbescheiden verschont.

Über all dem ruht im Tiefschlaf eine apathische Rechtsaufsicht, der es offenkundig gleichgültig ist, dass die IHK-Mitglieder - so sie von den angehäuften Schätzen der Kammern und der Rechtsprechung nichts wissen - diesem rechtswidrigen Treiben der IHK-Funktionäre ausgeliefert sind.