Bundesverband für freie Kammern e.V. Bundesverwaltungsgericht setzt Zeichen gegen den IHK-Dachverband

30.10.2019

Bundesverwaltungsgericht setzt Zeichen gegen den IHK-DachverbandBundesverwaltungsgerichtSeit 13 Jahren kämpft ein Windkraftuntermehmer aus dem Westfälischen nun gegen die dauernden Rechtsverstöße des IHK-Dachverbandes (DIHK), der mit seinen öffentlichen Äußerungen permanent die rechtlichen Grenzen verletzt. Der DIHK äußert sich, ohne von den IHKn legitimiert zu sein, er äußert sich zu Themen, zu denen sich Kammern nicht äußern dürfen und er äußert sich teilweise auch mit einer Wortwahl, die nicht die gebotene Zurückhaltung wahrt.
Nach einem Zwischenerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2016 musste Windkraftunternehmer T. Siepelmeyer im April 2019 eine bittere Niederlage vor dem OVG Münster verkraften. Der bffk betitelte seinen Bericht von dem Verfahren mit „OVG Münster: erneuter Kniefall vor dem IHK-Dachverband“. Und tatsächlich entsprach da Urteil des OVG weder den eigenen Feststellungen des Gerichts noch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Zu den Absurditäten zählte auch, dass eine erneute Revision nicht zugelassen wurde, obwohl angesichts des Prozessverlaufs und der Thematik die grundsätzliche Bedeutung außer Frage stand. Nun aber der Paukenschlag aus Leipzig. Nach weniger als 4 Monaten hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben. Der Fall landet also erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Leipziger Richter schrieben in den Zulassungsbeschluss, dass nun die Möglichkeit besteht, über die rechtlichen Konsequenzen zu beraten, wenn in einem zivilrechtlich organisierten Dachverband   „öffentliche Äußerungen wiederholt und nicht nur in "Ausreißer—Fällen" die Kompetenzgrenzen seiner Mitgliedskörperschaften überschreiten“. Man darf auf die Reaktion des DIHK gespannt sein. Zuletzt hatte bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, Ende September eine Beschwerde gegen eine öffentliche Äußerung beim DIHK eingereicht. Mehr als eine Eingangsmitteilung hat es dazu bis heute nicht gegeben. Der IHK-Dachverband dürfte nach dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes jetzt enorm unter Druck stehen. Die jahrelangen Prozesse um die (un-)zulässigen Äußerungen der IHKn und ihrer Verbände scheinen nun dem Ende zuzugehen. Und vor Thomas Siepelmeyer und seiner Ausdauer in dieser jahrelangen Auseinandersetzung kann man nur den Hut ziehen.

Link zum Zulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichtes

 Link zur Pressemitteilung des bffk