Bundesverband für freie Kammern e.V. Geheime Unterlagen bestätigen Schmu um teuren Neubau der Ärztekammer

22.10.2019

Geheime Unterlagen bestätigen Schmu um teuren Neubau der Ärztekammer        Einen Neubau für mehr als 80 Millionen Euro gönnt sich die die Ärztekammer in Niedersachsen. Gerade erst meldete die Hannoversche Neue Presse eine erneute Kostensteigerung.
Bezahlt wird das u.a. durch deutlich erhöhte Beiträge der Zwangsmitglieder. Begründet hat die Kammer die Notwendigkeit eines Neubaus mit einem erheblichen Sanierungsbedarf, der wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen sein. Tatsächlich legt ein nun bekannt gewordenes Schreiben des Landesrechnungshofes nahe, dass es sich tatsächlich um ein aberwitziges Manöver der Kammerfunktionäre gehandelt hat, das über Jahre in unzulässiger Weise angehäufte Rücklagen nachträglich rechtfertigen sollte.
[Dieser Brief wurde dem bffk zusammen mit weiteren brisanten Unterlagen  zugespielt. Ganz offenkundig hat die Landesärztekammer viel zu verheimlichen, sind doch alle Seiten doppelt LÄK NDS - streng vertraulichmit Vertraulichkeitshinweisen und einem Verbot des Kopierens versehen. Zudem sind die Exmplare nummeriert. Der bffk hat aus Gründen des Quellenschutzes die Nummerierung entfernt und ebenso aus Datenschutzgründen die Details über die zuständige Mitarbeiterin des Landesrechnungshofes.]Zu den gravierenden Sanierungsthemen gehörten nach Angaben der Ärztekammer der Brandschutz. Die Präsidentin„erklärte Ende 2016, dass die Ärztekammer das Gebäude räumen müsste, weil der Brandschutz unzureichend sei. Das habe die Stadt so verfügt.“ (Quelle Hannoversche Neue Presse vom 11. 09. 2018)Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit eines Neubaus sollte darin bestanden haben, dass bei einer Sanierung der verbaute Asbestzement, Formaldehyde und mineralische Dämmstoffe freigesetzt würden. Und dann war da noch ein Grundwasserspiegel, der mal mehr mal weniger die Haustechnik bedrohe.
Die Hannoversche Neue Presse hatte bereits recherchiert, dass all diese Gründe vorgeschoben worden. Zum Brandschutz konnte sich bei der Stadt „niemand an eine  solche Verfügung erinnern“, die zur Räumung des Gebäudes hätte führen müssen.
Beim Abriss des Gebäudes musste auch nur normaler Zement, nicht aber der behauptete Asbestzement entsorgt werden. Tatsächlich belegt das Schreiben des Landesrechnungshofes nun, dass die Ärztekammer selbst gegenüber dem Rechnungshof erst Anfang Mai 2016 – im Zusammenhang mit dem Abschlussgespräch der laufenden Prüfung – zur Rechtfertigung der überhöhten Rücklagen einen Sanierungsbedarf des Ärztehauses thematisiert hat. Der Landesrechnungshof schreibt dabei nach seiner Prüfung ausdrücklich, dass aus seiner Sicht zum Zeitpunkt der Prüfung – also bis 2015 – auch die Ärztekammer keine Kenntnis von einem solchen Sanierungsbedarf hatte. Nach alldem erhält der Verdacht, dass sich die Ärztekammer diesen teuren Neubau nur leistet, um  die jahrelange überhöhte und millionenschwere Vermögensbildung zu vertuschen, weitere Nahrung.