Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Essen hebt Beitragsbescheide schon vor Gerichtstermin auf

05.07.2019

IHK Essen hebt Beitragsbescheide schon vor Gerichtstermin auf

Im März 2017 hat ein Unternehmer aus Essen gegen die Beitragsveranlagung der IHK für die Jahre 2014 - 2017 Klage erhoben. Zunächst reagierte die IHK wie so viele andere. Eine teure Anwaltskanzlei wurde engagiert, die in einem ausufernden Schriftsatz die vollumfängliche Chancenlosigkeit der Klage behauptete. "Unsubstantiiert" sei diese Klage, rechtmäßig die Dotierung der Rücklagen usw. usf..

Für den 30. Juli 2019 hat das Verwaltungsgericht nun zur mündlichen Verhandlung geladen. Und siehe da, die IHK ist sich ihrer Sache nicht mehr sicher. Die Beitragsveranlagung für die Jahre 2014 und 2015 wurde kurzfristig vollständig aufgehoben. Unser Mitglied hat damit schon mehr als 1.000,00 Euro gespart. Vor dem Verwaltungsgericht wird es jetzt nur noch um die Jahre 2016 und 2017 gehen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des VG Gelsenkirchen dürfen wir da optimistisch sein.

Zu hinterfragen ist allerdings, wie die IHK hinsichtlich der Beitragsberechnung der Jahre 2014 und 2015 mit ihren anderen Mitgliedern umgeht. Denn vielerorts ist festzustellen, dass trotz eines solchen Eingeständnisses im Hinblick auf eine angreifbare Vermögensbildung die IHKn geradezu skrupellos weiter Beiträge für solche Jahre von all denen einziehen, die von der Thematik nichts mitbekommen haben. Und das sind immer noch viele.