11.11.2020
Exklusiv: Haushaltsplanung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz endlich öffentlich
Der eigentliche Skandal besteht darin, dass es nun der bffk ist, der exklusiv - auch für die Mitglieder der Pflegekammer Rheinland-Pfalz selbst - heute die Wirtschaftsplanung der Kammer für die Jahre 2020 und 2021 veröffentlicht. Dass eine befristete Einsichtsmöglichkeit in den Räumen der Kammer als Transparenz verkauft wird, ist schon lächerlich. Noch lächerlicher ist, wenn man weiß, dass die Pflegekammer ihrer Veröffentlichungspflicht dabei nur schleppend nachkommt und den Mitgliedern - anders als z.B. in Niedersachsen - eine Einsicht mit Unterstützung eines Beistandes verweigert.
Für das Jahr 2019 war dabei schon unklar, wann der Haushalt überhaupt beschlossen wurde. Diese Heimlichtuerei findet nun ein Ende. Und der Blick in die Haushaltsplanung zeigt, dass die Kammer tatsächlich einiges zu verbergen hat.
Die wichtigste Erkenntnis sein, dass der Löwenanteil der Mitgliedsbeiträge in Höhe von rd. 4,3 Millionen Euro eben nicht für inhaltliche, die Pflege fördernde Zwecke verwandt wird. Bei extrem großzügiger Betrachtung werden für solche Zwecke maximal 980.000,00 Euro im Jahr 2020 ausgegeben. Das sind nur etwas mehr als 21 Prozent der Gesamteinnahmen. Der Rest wird für die Eigenverwaltung benötigt. In dem Betrag von diesen sehr großzügig angesetzten 980.000,00 Euro sind 394.000,00 Euro für die umstrittene Zeitschrift der Kammer enthalten. Dh., dass mindestens 80 Prozent der gesamten Beitragsgelder von der bloßen Binnenbürokratie der Kammer aufgefressen werden.
Bemerkenswert sind auch die Aufwendungen für den ehrenamtlichen Vorstand. Der Haushaltsplan weist dafür 139.000,00 Euro aus. Bemerkenswert ist dieser Betrag, weil die monatlichen Pauschalen hier zwischen knapp 80.000,00 Euro bis maximal 116.400,00 Euro liegen dürften. Dazu kommen Stundenentschädigungen für Ausschusssitzungen, die sich die Vorstandsmitglieder in Rheinland-Pfalz - anders als in Schleswig-Holstein - zusätzlich gönnen. Offensichtlich hat sich der Pflegekammervorstand hier erhebliche Zusatzeinnahmen erschlossen.
Weitere Einnahme- und Ausgabepositionen werfen ein Schlaglicht darauf, wie sich das Verhältnis der Pflegekammer zu den eigenen Mitgliedern gestaltet. Die Kammer plant Einnahmen in Höhe von 36.500,00 Euro aus Ordnungsgeldern, Widerspruchsgebühren und sonstigen Gebühren. Gleichzeitig sind Ausgaben für Gerichts- und Anwaltskosten "insb. gegen Mitglieder" vorgesehen. Diese beiden Positionen zerstören das Märchen von der Pflegekammer als empathische zugewandte "Stimme der Pflege".
Und dann darf der "warme Geldregen" für die Bundespflegekammer nicht fehlen. Diese Position aber wirft gleich weitere Fragen auf. Denn einerseits wird der reine Mitgliedsbeitrag mit 20.000,00 Euro angegeben. Dazu kommen aber weitere 20.000,00 Euro für "die Präsenz (u.a. Reisekosten)" angesetzt. Tatsächlich gibt es für die Aufwandsentschädigung und Reisekosten bereits eigene Aufwandspositionen vor. Es scheint als hätte sich der Kammerpräsident hier eine weitere Einnahmequelle für sein "Ehrenamt" erschlossen. Und andererseits ist unklar, ob und wenn ja in welcher Höhe den Vorständen der Bundespflegekammer aus dem Etat der Bundespflegekammer weitere Gelder zufließen. Eine solche doppelte Alimentierung hatte der Landesrechnungshof Niedersachsen im Zusammenhang mit der dortigen Ärztekammer offengelegt.
Link zum Haushaltsplan der Pflegekammer Rheinland-Pfalz für die Jahre 2020 und 2021