Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Düsseldorf hebt Beitragsveranlagung für 2020 auf

02.11.2020

IHK Düsseldorf hebt Beitragsveranlagung für 2020 auf Die zentrale Rechtfertigung dafür, dass die Industrie- und Handelskammern ihren Führungskräften statt normaler Behördengehälter lieber Spitzenvergütungen wie in der Wirtschaft zahlen, lautet immer gleich: nur so bekommen wir auch Spitzenpersonal.
In der IHK Düsseldorf stellt sich das praktisch so dar. Das Spitzenpersonal hat über Jahre - wahrscheinlich Jahrzehnte - eine rechtswidrige Vermögensbildung praktiziert wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits mit Urteil vom 10. September 2018 festgestellt hat. Die Spitzen-Funktionäre aber ließen sich davon nicht beeindrucken, sondern veranlagten ihre Mitglieder, die von dem Urteil in der ganz großen Mehrheit nichts wusste, weiter zu Beitragszahlungen, obwohl die IHK nach wie vor ein rechtswidriges Millionenvermögen hält. Nachdem nun ein bffk-Mitglied auch gegen die Beitragsveranlagung für das Jahr 2020 klagte, zogen die Spitzenleute der IHK den Schwanz ein. Vielmehr ließen sie die Aufhebung des Bescheides dem Gericht über eine teure Anwaltskanzlei in Berlin mitteilen. Ganz offensichtlich sind die hoch bezahlten IHK-Leute selbst mit einer simplen Klagerücknahme überfordert. Während also ein bffk-Mitglied in der IHK Düsseldorf für das Jahr 2020 keinen Beitrag zahlen muss, wurden Zehntausende der sonstigen Mitglieder skrupellos zur Kasse gebeten. Die Einnahmen für die weitere Zahlung von Spitzengehälter an das Düsseldorfer IHK-Spitzenpersonal bleiben so gesichert