06.10.2020
bffk-Mitglied erfolgreich gegen HWK Münster - Beitragsbescheid aufgehobenAm Ende hat es drei Jahre und exakt sieben Monate gedauert, bis die HWK Münster mit Schreiben vom 21. September 2020 den Beitragsbescheid vom 24. Februar 2017 aufgehoben hat.
Dazwischen lag eine Klage unseres Mitgliedes (März 2017), eine Klageerwiderungen der Handwerkskammer (9 Seiten im Mai 2017), ein Antrag der Handwerkskammer auf Ruhen des Verfahrens (August 2019) und eine weitere Klageerwiderung (August 2020). Kurz, die Handwerkskammer hat sich über einige Jahre mit dem Verfahren die Zeit vertrieben. Erst als der Kläger sich einem Erörterungstermin vor Gericht (September 2020) verweigerte, weil das Gericht trotz mehrfacher Hinweise keinerlei Unterlagen über die Haushaltsplanung der HWK beigezogen hatte, und auch an weiteren außergerichtlichen Gesprächen danach kein Interesse zeigte, knickte die Handwerkskammer nun sang- und klanglos ein. Der Bescheid wurde aufgehoben, das gerichtliche Verfahren ist erledigt, die Kosten trägt die Handwerkskammer - also die Zwangsmitglieder. Wie viele Millionen die HWK nun rechtswidrig gehortet hat, lässt sich nicht klären, weil man sich ja nun der gerichtlichen Überprüfung entzogen hat. Unser Mitglied hat nun über 400,00 Euro gespart. Das ist für einen kleinen Handwerksbetrieb viel Geld.