04.03.2020
Reaktion auf Rechtsprechung uneinheitlich - Beitragssenkungen und Beitragserhöhungen in den IHKn
Nach der erneuten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den rechtswidrigen Rücklagen bei den IHKn in Millionenhöhe ist der Druck zu Beitragssenkungen und -erstattungen nochmals gestiegen.
Tatsächlich hat z.B. die IHK Kassel-Marburg hinsichtlich der Beitragserhebung zunächst ein Moratorium bis zur Beschlussfassung der Vollversammlung verhängt. Andere IHKn wie z.B. die in Essen, Köln, Bonn, Koblenz, Heilbronn und Mittlerer Niederrhein haben völlig unbeeindruckt von den Urteilen des Bundesverwalttungsgerichtes ihre rechtswidrige Beitragserhebung fortgesetzt. Die IHK Lübeck wiederum hat mit der Beitragserhebung über erhebliche Beitragssenkungen in Höhe von 15% für das Jahr 2018 und 20 % für das Jahr 2020 informiert. Das steht in krassem Gegensatz zu den IHKn, in denen sogar Beitragserhöhungen vorgenommen wurden (z.B. Koblenz, Stuttgart, Pfalz).
Über all dem steht in allen Bundesländern eine vermeintliche Rechtsaufsicht in den Wirtschaftsministerien. Der bffk hatte schon nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2015 die Rechtsaufsichten zum Eingreifen aufgefordert. Diese haben damals nicht reagiert. Die rechtswidrige Beitragsveranlagung setzte sich fort. Dies scheint sich aktuell zu wiederholen. Auf ein Anschreiben des bffk an die Wirtschaftsministerien der Länder vom 29. Januar 2020 hat es bis heute keine einzige Antwort gegeben. Wieder werden die IHK-Mitglieder alleine gelassen und müssen sich individuell mit Klagen und Widersprüchen gegen die fortdauernde rechtswidrige Beitragsveranlagung zur Wehr setzen.