Bundesverband für freie Kammern e.V. Der bffk patzt – die IHK Trier profitiert vorübergehend

08.02.2022

Der bffk patzt – die IHK Trier profitiert vorübergehendWenn der bffk bundesweit die Kammern kritisch unter die Lupe nimmt und mit deutlicher Kritik nicht spart, dürfen eigene Fehler nicht verschwiegen werden.
Ein solcher (Form-)Fehler ist uns in einer laufenden Auseinandersetzung mit der IHK Trier leider unterlaufen. Vorübergehend profitiert von diesem Fehler die IHK Trier. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern arbeiten wir aber schon daran, die Dinge wieder ins Lot zu bringen.Was ist passiert?Im Sommer 2021 hat das Verwaltungsgericht Trier eine Klage gegen die Beitragsveranlagung der IHK Trier für das Jahr 2017 abgewiesen. Das war zunächst nicht überraschend, weil es eine solche Entscheidung bereits im Februar 2018 gegeben hatte, die vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz Ende Oktober 2019 sogar bestätigt worden war. Insbesondere unter dem Eindruck der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom Januar 2020 waren und sind wir aber der Ansicht, dass die Rechtsprechung zur Wirtschaftsführung der IHK Trier falsch ist. Deswegen haben wir mit einer neuen Klage eine neuen Anlauf genommen, der beim VG Trier zunächst wieder nicht erfolgreich war. Das Oberverwaltungsgericht aber ließ nach nur sehr kurzer Bedenkzeit schon im Dezember 2021 unsere Berufung zu. Das war ein wichtiger Erfolg. Durch einen Formfehler haben wir im Januar dieses Verfahren nun ohne die inhaltliche Prüfung beenden müssen. So etwas gab es bei uns in den vielen Hundert Verfahren, die wir schon betreut haben und aktuell noch betreuen,  bislang noch nicht. Aber es zu verschweigen und zu verstecken, gehört nicht zum Stil des bffk.
Ist das aktuelle Verfahren also leider beendet, haben wir bereits mit zwei weiteren Mitgliedern Vereinbarungen getroffen, um die notwendige Klärung noch zu erreichen. Denn die inhaltlichen Fragen, um die es hier geht, betreffen nicht nur das Jahr 2017 und nicht nur die IHK Trier. Verloren haben wir also ein wenig Stolz. Das ist nicht schlimm, denn das erdet. Und verloren haben wir etwas Zeit. Das ist schade – mehr aber auch nicht. Zu den erfreulichen Erfahrungen dieses unerfreulichen Fehlers gehört aber, wie solidarisch dieser Fehler zwischen dem betroffenen bffk-Mitglied, dem Vorstand und der Geschäftsführung des bffk kommuniziert und aufgearbeitet wurde. Und wie bereitwillig sich andere bffk-Mitglieder zur Verfügung gestellt haben, um das gemeinsame inhaltliche Ziel weiter zu erreichen.