Bundesverband für freie Kammern e.V. HWK Ostwestfalen (Bielefeld) - lang gekämpft und doch verloren

11.02.2022

HWK Ostwestfalen (Bielefeld) - lang gekämpft und doch verloren

Überraschende Wende in etlichen Klageverfahren gegen die Handwerkskammer in Bielefeld. Noch in einem mündlichen Termin vor dem Verwaltungsgericht Minden am 31. Januar 2022 versuchte die Kammer ihre Beitragsveranlagung für die Jahre 2016 bis 2020 wortmächtig und besserwissend zu verteidigen. Nachdem sie sich über die vielen Jahre, in denen diese Verfahren nun schon laufen selbst vertreten hatte, wurde kurz vor dem Gerichtstermin sogar noch ein Anwalt engagiert. Am Ende der mündlichen Verhandlung beantragte die Handwerkskammer die Abweisung aller Klagen. Nun die plötzliche Kehrtwende. Auf ein Urteil wollten die Bielefelder Kammerfunktionäre dann doch lieber nicht warten und haben alle Bescheide für die Jahre 2016 – 2019 handstreichartig aufgehoben. Lediglich für das Jahr 2020 rechnet man sich wohl Chancen aus.
Bemerkenswert ist dabei, dass sich die HWK in der Begründung zur Aufhebung ausdrücklich auf § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetz bezieht, der eben die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte vorsieht. Nach „nur“ knapp 6 Jahren hat die HWK es dann also auch verstanden. Ihre Bescheide der Jahre 2016 bis 2019 waren rechtswidrig. Eine Rücklagenbildung mit der Begründung, man benötige zur Überbrückung des ersten Quartals eines jeden Wirtschaftsjahres, ist rechtswidrig, wenn die Unterlagen zeigen, dass entsprechende Liquiditätslücken in der Größenordnung nie bestanden haben. Dann sollten die Rücklagen auch dazu dienen, künftige Jahresverluste auszugleichen. Dass eine Rücklagenbildung zu einem solchen Zweck unzulässig ist, wissen seit Jahren alle, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu dem Thema verfolgen. Noch in der mündlichen Verhandlung am 31. Januar 2022 wollten die Kammerfunktionäre von alldem nichts hören. Nun also die Kehrtwende. Über die Beitragsveranlagung des Jahres 2020 wird das Gericht noch entscheiden müssen. In allen anderen Fällen heißt es einerseits, dass die bffk-Mitglieder insgesamt rd. 1.700,00 Euro gespart haben. Andererseits hat die Handwerkskammer in diese Verfahren viel Geld und viel Zeit gesteckt. Geld und Zeit, die für die Förderung des Handwerks im Kammerbezirk nicht zur Verfügung standen.

Anmerkung vom 11. Februar 2022: In der ursprünglichen Version war von einem bffk-Mitglied die Rede, das über 1.200,00 Euro gespart hat. Mittlerweile liegt auch in einem weitere Fall die Aufhebung vor. Deswegen wurde der Text entsprechend angepasst.