08.08.2024
Pflegekammer Rheinland-Pfalz muss schon wieder Unterlassung erklären
Es mutet fast ein bisschen wie „Häuserkampf“ an wie Zwangsmitglieder der Pflegekammern ihre Grundrechte gegen die beständig übergriffigen öffentlichen Äußerungen von Kammerfürstinnen und Kammerfürsten verteidigen müssen. Es ist noch nicht so lange her, dass die Pflegekammer Rheinland-Pfalz kurz vor dem Termin einer mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Mainz ihren Widerstand gegen die Feststellung, sich rechtswidrig öffentlich geäußert zu haben, aufgab. Kurz darauf erwischte es die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, die sich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem bffk-Mitglied gezwungen sah.
Nun also wieder die Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Wie auch die Präsidentin der Kammer in NRW meinte der Mainzer Präsident sich öffentlich zum Scheitern der Pflegekammergründung in Baden-Württemberg gegenüber der Zeitschrift „Die Schwester Der Pfleger“ des bibliomed-Verlages erklären zu müssen. Zudem betonte er die Wichtigkeit einer Bundespflegekammer und den Bedarf an weiteren Pflegekammern. Was er zuverlässig vergaß waren die Regeln, die für öffentlichen Äußerungen von Kammern und ihren Funktionären gelten. Im aktuellen Fall insbesondere die Verpflichtung, auch andere Meinungen als die eigene in der Mitgliedschaft zu berücksichtigen. Prompt landete am 01. August 2024 eine Unterlassungsaufforderung auf den Schreibtischen der Mainzer Kammerbosse. Insgesamt für vier konkrete Äußerungen wurde Unterlassung verlangt. Am 06. August 2024 – immerhin fristgerecht – antwortete der Geschäftsführer und erklärte brav immerhin die Unterlassung für zwei der vier Äußerungen. Zu den zwei weiteren Äußerungen aber, eben denen, die die Bedeutung der Bundespflegekammer und die Notwendigkeit weiterer Gründungen von Pflegekammern betonen, soll indes keine Unterlassung erklärt werden. Zwei Dinge lassen sich daraus erkennen. Erstens, dass es bei den Mainzer Funktionären kein wirkliches Einsehen und keinen wirklichen Respekt vor den Grundrechten der Mitglieder gibt. Und zweitens, dass es dann hinsichtlich der beiden weiteren Äußerungen eben wieder vor Gericht geht. Wir dürfen gespannt sein, ob sich der Kammerpräsident mit seiner Entourage dieses Mal in den Gerichtssaal trauen wird.