25.07.2023
Erneute gerichtliche Niederlage der HWK Schwaben
Und wieder musste die HWK Schwaben einen Beitragsbescheid aufheben. Diesmal betrifft es die Beitragsveranlagung für das Jahr 2017. Über all die Jahre hat die HWK mit teurer anwaltlicher Unterstützung versucht, ihre offenkundig rechtswidrige Vermögensbildung zu verteidigen und zu beschönigen. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Streit um die Veranlagung für das Jahr 2016 mehr als deutliche Hinweise an die Adresse der Handwerkrskammer gegeben hatte, reichte jetzt ein richterlicher Hinweis in der ersten Instanz, um die Kammerfunktionäre und ihre Anwälte zur Aufgabe zu bewegen. Der Bescheid vom Januar 2017 wurde nun - mehr als 6 Jahre später - aufgehoben. Unser Mitglied spart erneut mehr als 500 Euro Kammerbeitrag. Die Verfahrenskosten muss die Handwerkskammer tragen.
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