Bundesverband für freie Kammern e.V. Landesrechnungshof attestiert der Ärztekammer Niedersachsen massive Verschwendung

02.06.2021

Landesrechnungshof attestiert der Ärztekammer Niedersachsen massive Verschwendung
 
Erneut ist die niedersächsische Landesärztekammer in den Fokus des Landesrechnungshofes geraten. Schon mehrfach musste der Rechnungshof in der Vergangenheit intervenieren. Die Gründe lagen in einer rechtswidrigen und überdimensionierten Vergütung der eigentlich ehrenamtlich tätigen Kammerfunktionäre sowie in einer nicht gerechtfertigten Anhäufung eines 2-stelligen Millionenvermögens aus Mitgliedsbeiträgen.
Gelernt haben die Ärztefunktionäre scheinbar nichts wie der Landesrechnungshof nun in seinem Bericht im Zusammenhang mit dem offenkundig völlig überdimensionierten Neubau der Kammer feststellen musste.
Das beginnt damit, dass die Ärztekammer ohne jede Not ein sanierungsfähiges Gebäude abreißen ließ, um an gleicher Stelle ein wesentlich größeres Gebäude zu errichten. Ein Gebäude, in dem bis zu 330 Arbeitsplätze eingerichtet werden können. Dabei prognostiziert die Kammer selbst sogar bis 2030 nur einen Bedarf von 192 Beschäftigten. Ein Gebäude, in dem über 2.000 qm vermietet werden sollen, was den Rechnungshof zu dem Hinweis bringt, dass es nicht zu den Aufgaben der Kammer gehört, Immobilien zum Zwecke der Vermietung zu errichten. Dieser Hinweis wiegt noch schwerer vor dem Hintergrund, dass nach den Feststellungen der Rechnungsprüfer mit der Vermietung dauerhafte Verluste einhergehen werden.
Die Tatsache, dass die Ärztefunktionäre in nächster Nähe zum Bahnhof auch Platz für 208 Parkplätze schaffen lassen, was über 50 % mehr ist als nach der Bauordnung erforderlich wäre, gerät da fast zur Nebensache. Zur Hauptsache gehört indes, dass sich die Baukosten von knapp 50 Millionen Euro mittlerweile verdoppelt haben und der Luxusbau auch nicht mehr alleine aus dem sinn- und zweckfrei angehäuften Millionenvermögen finanzierbar ist. Daher muss die niedersächsische Ärzteschaft alleine in den Jahren 2019 – 2021 um 32 % erhöhte Beiträge bezahlen. Unter dem Gesichtspunkt der Herstellung einer Generationengerechtigkeit ist dies ein Unding. Denn die von dem Sonderbeitrag betroffenen Beitragszahlerinnen und -zahler werden hierfür in einem kurzen Zeitraum besonders belastet, während künftige Mitglieder nicht mehr entsprechend zur Finanzierung herangezogen werden. Unter dem Strich fasst der Landesrechnungshof seine deutliche Kritik so zusammen:

„Der LRH bezweifelt, dass die Ärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Pflichtbeiträge ihrer Mitglieder bei der Baumaßnahme wirtschaftlich und sparsam einsetzt.“


„Das neue Gebäude ist für die Belange der ÄKN überdimensioniert -  heute und auch zukünftig.“


„Die ÄKN (…)  handelte (...) weder wirtschaftlich noch sparsam.“ 

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