28.12.2022
Vollständige Bruchlandung der IHK Schwaben (Augsburg)
Seit Jahren klagen zahlreiche Mitglieder des bffk gegen die Beitragsveranlagung durch die IHK Schaben (Augsburg).
Im Juni 2022 fand ein umfangreicher Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Augsburg statt, zu dem jetzt das Urteil ergangen ist. Und das Urteil ist klar und deutlich. Jedenfalls für die Jahre 2018 und 2019 – und damit lässt sich ergänzen: für alle Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2019 – hat das Verwaltungsgericht die Wirtschaftsführung und die Vermögensbildung der IHK Augsburg für rechtswidrig erklärt. Das ist neben der Tatsache, dass die nächste IHK ein vollständiges Verwaltungsversagen ins Stammbuch geschrieben bekommen hat, auch deswegen von Bedeutung, weil die Augsburger Kammerfunktionäre im Jahr mit einem enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand sämtliche Bilanzen seit 2007 rückwirkend geändert hat, um sich in den laufenden Verfahren zu retten.
Am Ende lässt sich feststellen, dass auch dieser letzte teure Versuch, das Versagen der Kammerfunktionäre zu bemänteln, gescheitert ist. Denn einerseits hat das Verwaltungsgericht sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es wie der bffk erhebliche Zweifel daran hat, dass für solche rückwirkenden Bilanzänderungen überhaupt die formalen Voraussetzungen gegeben waren. Andererseits ist das Gericht inhaltlich der Begründung des bffk-Mitgliedes gefolgt. Die Beitragsveranlagung der IHK Schwaben für die Jahre 2018 und 2019 ist damit vom Tisch.
Für den langjährigen Wirtschaftsprüfer der IHK dürften die ganzen Bilanzänderungen allerdings ein Bombengeschäft gewesen sein. Dieser Wirtschaftsprüfer hatte schon einem früheren Klageverfahren mit einem umfangreichen – mit Sicherheit ebenfalls sehr teuren – Gutachten versucht, die rechtswidrige Wirtschaftsführung der IHK zu beschönigen. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom Januar 2020 war deutlich, dass das Gutachten eben nur teuer, inhaltlich aber nicht beachtlich war.
Nun also die nächste Bruchlandung. Leider gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Kette an verwaltungsgerichtlichen Niederlagen bei der IHK zu Einsicht und den notwendigen personellen Konsequenzen führen wird. Es scheint noch nicht mal ausgeschlossen, dass die IHK-Funktionäre die ihnen anvertrauten Mitgliedsbeiträge dazu missbrauchen, um nun über weitere Jahre die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu suchen.