22.06.2021
OVG NRW lehnt Eilanträge zum Austritt aus dem IHK-Dachverband ab
Eine ganz große Überraschung konnte die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom gestrigen Tage nicht sein. Das Gericht hat Eilanträge, mit denen der Austritt der IHKn in Köln und Ostwestfalen aus dem IHK-Dachverband verlangt wurden zurückgewiesen. Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung u.a.:
"Zur Begründung hat der 16. Senat ausgeführt, dass insbesondere angesichts des nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2020 geänderten Äußerungs- und Kommunikationsverhaltens des DIHK eine konkrete Gefahr, dass dieser in Zukunft wieder die gesetzlichen Kompetenzgrenzen seiner Mitglieder durch Äußerungen überschreiten wird, gegenwärtig nicht ersichtlich ist."
Diese Begründung ist mehr als bemerkenswert. Denn einerseits hätte das genauso auch für die Zeit nach der ersten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2016 gelten müssen. Und dennoch hatte sich der IHK-Dachverband DIHK auch danach noch nach den Feststellungen sowohl des OVG Nordrhein-Westfalen als auch des Bundesverwaltungsgerichtes in rechtswidriger Art und Weise geäußert. Und andererseits hat der DIHK nach der zweiten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Oktober 2020 seine Mitglieder und die Öffentlichkeit belogen als er die Einstellung jeglicher Pressearbeit verkündete und gleichzeitig aber ununterbrochen weiter Pressemitteilungen verbreitete. Warum vor diesem Hintergrund nun keine weitere Gefahr bestehen soll, bleibt das Geheimnis des OVG Nordrhein-Westfalen.
Überraschend ist die Entscheidung am Ende leider auch deswegen nicht, weil das OVG damit seiner kammerfreundlichen Rechtsprechung treu geblieben ist. Irgendwelche Erkenntnisse daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht nun schon zum wiederholten Male IHK-Entscheidungen des Gerichtes in Münster aufheben musste, scheinen dort keinerlei Raum zu haben.