Bundesverband für freie Kammern e.V. Streit um Wahlen in der Rechtsanwaltskammer München geht weiter

10.11.2022

Streit um Wahlen in der Rechtsanwaltskammer München geht weiter

Das darf man schon einen Paukenschlag nennen, wenn der Bundesgerichtshof in deutlichen Worten einer Rechtsanwaltskammer Verstöße gegen das Kammerwahlrecht ins Stammbuch schreibt. So geschehen im September 2022 in der Rechtsanwaltskammer München. Die Führung der Rechtsanwaltskammer hatte mit dubiosen Begründungen ihren Ex-Hauptgeschäftsführer von den Vorstandswahlen ausschließen wollen. Ein solcher Vorgang ließe sich als normale Streiterei zwischen Kammerfunktionären abtun, wenn nicht wie hier demokratische Mindeststandards verletzt würden. Denn das Recht auf eine Integrität der Wahl gilt auch für Ex-Hauptgeschäftsführer, selbst wenn sie selbst bislang nicht als Reformer der Kammerorganisation in Erscheinung getreten sind. 
In der Rechtsanwaltskammer München herrscht nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein kunterbuntes Durcheinander. Denn mit dem Urteil, die Vorstandswahlen aus 2020 für ungültig zu erklären haben der amtierenden Präsident und zwei seiner Vizepräsidenten ihre Mandate verloren. Übrig geblieben ist nur ein Rumpfpräsidium, bestehend aus drei Personen, das jetzt schnellstens Neuwahlen zu organisieren hat. 
Und hier geht der Streit gleich in die nächste Runde. Denn mit der Durchführung der Neuwahl zum Vorstand soll die Wahlordnung auf einer Kammerversammlung am 22. November 2022 reformiert werden. Und heftig wird darüber gestritten, ob bei der Neuansetzung der Wahl wieder das „historische“ Wählerverzeichnis der Wahl aus dem Jahr 2020 zu Grunde gelegt wird, ein aktuelles und vollständiges oder ein „bereinigtes“ aktuelles. Viel Stoff für Streit und möglicherweise neue Beschäftigung für den Bundesgerichtshof.

 

Link zur Berichterstattung bei Legal Tribune Online vom 18. Oktober 2022

Link zur Berichterstattung bei Legal Tribune Online vom 03. November 2022