Bundesverband für freie Kammern e.V. Oberverwaltungsgericht lässt Berufung zu

11.10.2011

Oberverwaltungsgericht lässt Berufung zu                                (11. 10. 2011)

So einfach wird es für die IHK Bielefeld wohl nun doch nicht. In dem Verfahren der Kollegin Twelenkamp, die sich grundsätzlich gegen die Zwangsmitgliedschaft wehrt, in dem aber auch die hohen Rücklagen der IHK zur Sprache kamen, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen nun die Berufung zugelassen, die das Verwaltungsgericht zunächst ausgeschlossen hatte.Vor dem Verwaltungsgericht Minden hatte der Anwalt, Dominik Storr, bereits erreicht, dass die IHK Bielefeld ausführlich die gebildeten Rücklagen darlegen musste. (Zum 31. 12. 2009 betrugen diese mehr als 22 Millionen Euro. Das sind mehr als 100 Prozent der Gesamtaufwendungen).
Allein dies konnte schon als Teilerfolg gewertet werden, da sich viele Verwaltungsgerichte für die Rücklagenbildung kaum interessierten. Dass das Oberverwaltungsgericht nun die Berufung zugelassen hat, „weil die Rechtssache angesichts der Komplexität der sich stellenden Sach- und Rechtsfragen besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist“, darf ebenfalls als Erfolg verbucht werden.Weitere Artikel zum Thema:

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