14.10.2011
IHK Ulm verurteilt (14. 10. 2011)
Das war schon reichlich verwegen, was die IHK Ulm da versucht hat. Zunächst hatte man sich bei der Öffentlichkeitsarbeit zugunsten des Verkehrsprojektes „Stuttgart21“ noch weiter aus dem Fenster gelehnt als die IHK in Stuttgart. Neben dem Großtransparent an der Fassade des IHK-Gebäudes gab es eine spektakuläre Dampfzugfahrt von Ulm nach Stuttgart und einen massiven Auftritt im Internet.
Als das Verwaltungsgericht in Stuttgart der dortigen IHK im April diesen Jahres die Entfernung des Pro-S21-Transparentes vom IHK-Gebäude aufgab, verkündeten die Ulmer IHK-Verantwortlichen, dieses Urteil hätte für die IHK Ulm keine Bedeutung. Das Recht und Gesetz in ganz Deutschland und eben auch Baden-Württemberg anzuwenden ist, hat nun das Verwaltungsgericht in Sigmaringen der IHK Ulm bescheinigt. Auf ganzer Linie hat die IHK das Verfahren um diese umstrittene Werbung verloren. Denn es kommt eben nicht darauf an, ob eine bestimmte inhaltliche Positionierung einer IHK zulässig ist oder nicht. Entscheidend in der Logik des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zur „Limburger Erklärung“, welches bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus im Sommer 2010 erreicht hat, ist, dass die Form der Äußerung die notwendige sachliche Zurückhaltung wahren muss. Einfacher ausgedrückt, eine IHK darf als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Zwangsmitglieder nicht auftreten wie eine Bürgerinitiative.
Aber wie zunächst auch nach dem Urteil in Stuttgart wollen es die IHK-Funktionäre nicht begreifen. Wie der SWR berichtet will die Kammer trotz des heutigen Urteils weiter für das Bahnprojekt Stuttgart 21 werben. Auch entsprechende Plakate und Internetauftritte sollen vorerst unangetastet bleiben. Der bffk wird nun die Kläger dabei unterstützen über die Zahlung der geforderten Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 Euro die sofortige Vollstreckbarkeit des Urteils zu erreichen.Weitere Artikel zum Thema
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Link zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes in Sigmaringen