Bundesverband für freie Kammern e.V. Offener Brief an die Mitglieder des Plenums der Handelskammer Hamburg

02.10.2018

Offener Brief an die Mitglieder des Plenums der Handelskammer Hamburg

Am Donnerstag, den 04. Oktober 2018, soll das Plenum der Handelskammer Hamburg über die Neufassung der Wirtschaftssatzung für das Jahr 2014 entscheiden. Mit der Entscheidung geht der Beschluss über eine Ausschüttung unrechtmäßig gebildeter Rücklagen an die Mitglieder einher. Dabei stehen zwei Varianten (Variante 1 = 20 Millionen  /  Variante 2 = 32,5 Millionen) zur Auswahl. Nötig wird diese rückwirkende Beitragserstattung aufgrund des mit Unterstützung des bffk erstrittenen Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg vom 20. Februar 2018.

Ursprünglich sollte die Entscheidung bereits im September fallen, wurde dann aber zunächst vertagt. Das lag nicht zuletzt daran, dass der bffk massive Bedenken an der geplanten Umsetzung geäußert hatte. Der Innenausschuss der Handelskammer hat nun für den 04. Oktober 2018 eine nahezu unveränderte Beschlussvorlage zur Entscheidung empfohlen.

Der bffk kämpft in vielen IHK-Bezirken u.a. mit zahlreichen Gerichtsverfahren gegen die Praxis der rechtswidrigen Vermögensbildung an. Fast in allen IHK-Bezirken ist dabei zu beobachten, dass die Kammern nach verlorenen Verfahren versuchen, die notwendigen Konsequenzen bestenfalls halbherzig bzw. gar nicht zu ziehen. Der Beschlussvorschlag, der nun in Hamburg zur Abstimmung empfohlen ist, verdient dabei leider das Prädikat "bestenfalls halbherzig". Das ist nicht nur in der "neuen" Handelskammer Hamburg zu wenig. Gerade, wenn man die Ansprüche berücksichtigt, mit denen das Wahlbündnis "Die Kammer sind WIR!" angetreten ist, ist die geplante Vorgehensweise nicht akzeptabel. Der bffk hingegen kann nicht glaubwürdig Kammern andernorts kritisieren und die Vorgänge in Hamburg ignorieren. Vorstand und Geschäftsführung des bffk haben sich daher entschieden, im Vorfeld der Entscheidung einen Offenen Brief an die Mitglieder des Plenums der Handelskammer zu richten. Darin wird nachdrücklich appelliert, den Beschluss in dieser Form nicht zu fassen sondern stattdessen ein rechtskonformes und ehrliches Lösungsmodell zu erarbeiten.

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