Bundesverband für freie Kammern e.V. Teurer Kleinkrieg der IHK-Berlin gegen Vollversammlungsmitglied eskaliert

05.10.2018

Teurer Kleinkrieg der IHK-Berlin gegen Vollversammlungsmitglied eskaliert

 


Immerhin 13 Millionen Euro musste die IHK Berlin an ihre Mitglieder erstatten, nachdem deutlich wurde, dass auch in Berlin rechtswidrig Vermögen bzw. Rücklagen gebildet worden waren. Der bffk hatte diese Erstattung dem Grunde nach begrüßt. Gleichzeitig aber hält der Verband die Rücklagen der IHK Berlin nach wie vor für drastisch überhöht. Entsprechende Verfahren, die andernorts schon zum Erfolg geführt haben (siehe zuletzt hier vor dem OVG Niedersachsen bzw. dem VG Düsseldorf) laufen auch gegen die IHK Berlin.

Dass die IHK Berlin tatsächlich über zu viel Geld verfügt, zeigt sich auch an anderer Stelle. Mittlerweile über 2 Jahre lang verfolgt die IHK nun schon eines ihrer Vollversammlungsmitglieder, das sich kritisch zu den Prämien für den Hauptgeschäftsführer geäußert hat. Der bffk berichtete unter der Überschrift "IHK Berlin verfolgt kritisches Vollversammlungsmitglied mit Prozessen". Ganz offenkundig geht es es der IHK Berlin darum, bei ihrem Vollversammlungsmitglied, das sich nun auch anwaltlich vertreten lassen muss, - koste es, was es wolle - einen wirtschaftlichen Schaden anzurichten. Anders ist es wohl kaum zu erklären, dass die IHK finanziert aus den Zwangsbeiträgen nun in der zweiten Instanz gegen den Kritiker zu Felde zieht. Kenner der Materie schätzen die auf Seiten der IHK angefallenen Anwaltshonorare auf annähernd 20.000,00 Euro, die selbst im Falle des Obsiegens überwiegend abgeschrieben werden müssen. Dies alles bei einem Streitwert von weniger als 2.000,00 Euro. Tatsächlich riskieren die Kammerfunktionäre "nur" das Geld ihrer Mitglieder, während der beklagte Kammerkritiker vollständig persönlich im Risiko steht.

Der Rechtsstreit ist nun in der zweiten Instanz vor dem VG Berlin eskaliert. Denn das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 25. September 2018 unter Missachtung elementarer Verfahrensregeln eine Abkehr von der Rechtsprechung der Erstinstanz, in der die IHK unterlegen war, erkennen lassen. Dies führte nun zu einem Befangenheitsantrag, der eine weitere Unterbrechung des Verfahrens bewirkte. Über den Ausgang des Verfahrens lässt sich zzt. nur spekulieren. Sicher dürfte aber sein, dass bis zum Abschluss des Verfahrens noch etliche Tausend Euro aus den Kassen der IHK an die teuren Anwälte fließen, um diesen Kleinkrieg fortzusetzen.