04.05.2021
IHK Heilbronn hebt Beitragsbescheide auf – keine wirkliche Einsicht
Am Ende hat es über 5 Jahre gedauert bis auch die IHK Heilbronn eingestehen musste, dass auch ihre Millionenrücklagen rechtswidrig waren. Die IHK zeigte sich nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Dezember 2015 uneinsichtig. Die IHK bediente sich teurer aber erfolgloser Rechtsanwälte aus Berlin, um sich gegen Klagen gegen die Beitragsveranlagung zu erwehren. Am Ende stand dennoch eine krachende Niederlage vor dem VG Stuttgart. Starrköpfig suchten die IHK-Funktionäre den Weg in die Berufung. Und selbst als die fast zeitgleich vor dem VG Stuttgart unterlegene IHK Stuttgart von dem aussichtslosen Unterfangen des Berufungsantrages abließ, wollte die IHK Heilbronn nicht aufgeben. Es dauerte dann nochmal mehr fast ein halbes Jahr bis es auch die Heilbronner IHK-Funktionäre begriffen haben und unser Mitglied nun mit Zustellung am 03. Mai 2021 die Mitteilung über die Aufhebung des IHK-Beitragsbescheides vom 11. Februar 2016 informierten. Auch unter formalen Gesichtspunkten ist dieser "Aufhebungsbescheid" an Stümperei dabei kaum zu übertreffen. Ohne Datumsangabe, ohne Unterschrift wurde auf dem alten Bescheid einfach ein zusätzlicher Aufdruck aufgebracht.
Von echter Einsicht kann in der IHK Heilbronn zudem keine Rede sein. Denn einerseits dauert die rechtswidrige Vermögensbildung bis heute an. Andererseits wird bei der Masse der IHK-Mitglieder auch für die Beitragsjahre in der Vergangenheit weiter abkassiert, in denen eine solche rechtswidrige Vermögensbildung mittlerweile unstrittig sein dürfte.