Bundesverband für freie Kammern e.V. „Kölscher Klüngel“ oder korruptiver Sumpf – die HWK Köln

20.08.2024

„Kölscher Klüngel“ oder korruptiver Sumpf in der HWK Köln

Über die Handwerkskammer Köln und deren Präsidenten hatte der bffk zuletzt mehrfach zu berichten. Mittlerweile – angefacht durch die Berichterstattung – gibt es weitere Informationen zu mehr als zweifelhaften Zuständen in der Kölner Kammer.

Insbesondere die teuren Aktivitäten der HWK gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer, die nach einem Beschluss des Landgerichtes Köln als „Rachefeldzug“ des amtierenden Präsidenten bezeichnet werden dürfen, würden der internen Rechnungsprüfung der Handwerkskammer genug Anlass zur Beschäftigung geben. Ob diese interne Rechnungsprüfung aber wirklich so unabhängig agiert wie dies wünschenswert wäre und notwendig erscheint, daran bestehen Zweifel. Denn der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frank Wilkening, ist gleichzeitig ein enger langjähriger Geschäftspartner des Kammerpräsidenten Wollseifer, der in dem erfolglosen Rachefeldzug Unsummen verbrannt hat. Gemeinsam betreiben die beiden die FACILITY Rhein-Erft GmbH, Kerpen, bei der bis ca. 2011 Wollseifer als geschäftsführender Gesellschafter aktiv war. Im Jahr 2016 kam ebenfalls als geschäftsführender Gesellschafter der jetzige Rechnungsprüfer Wilkening zu der Firma, in der er auch schon zuvor an der Seite von Wollseifer Gesellschafter war. Gleichzeitig kehrte auch der Kölner HWK-Präsident selbst mit Prokura zu der Firma zurück. Der zwischenzeitliche Verkauf der Firma im Jahr 2010 an einen namhaften Kölner Unternehmer musste aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln - das Urteil bezeichnet die Gesellschafter Wollseifer, seinen Bruder und den Rechnungsprüfer Wilkening als Gesamtschuldner für eine Schuld in Höhe von 3 Millionen Euro - rückabgewickelt werden. Es lässt sich bei dieser Sachlage wohl ohne Übertreibung behaupten, dass der Kammerpräsident Wollseifer und der Kammerrechnungsprüfer Wilkening geschäftlich durch dick und dünn gegangen sind und ihre geschäftliche Verbindung bis heute anhält. 

Dass vor diesem Hintergrund auf eine sachgerechte und unabhängige Rechnungsprüfung – insbesondere mit Blick auf den Umgang mit den anvertrauten Mitgliedsbeiträgen bei dem erfolglosen Reachefeldzug gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer – vertraut werden kann, wird von Insidern in Frage gestellt. Dies gilt auch mit Blick darauf, dass der Sohn des Rechnungsprüfers nun auch als Azubi bei der Handwerkskammer angefangen hat. Solche Zweifel an der gebotenen Unabhängigkeit des Rechnungsprüfers sollen dann auch die Rechtsaufsicht im Düsseldorfer Wirtschaftsministerium geplagt haben. Nach Informationen des bffk soll dorthin zur Klärung des Sachverhaltes erst kürzlich zum Gespräch geladen worden sein.

Gründe für eine gründliche und unabhängige Rechnungsprüfung soll es dabei nicht nur in Sachen „Rachefeldzug“ geben. Auch ein Weihnachtsessen des Kammervorstandes, welches nach Informationen des bffk mit rund 5.000,00 Euro – aufgeteilt auf zwei Rechnungspositionen – zu Buche geschlagen haben soll, würde sich für eine solche Prüfung – sollten die Informationen stimmen – anbieten.