27.09.2011
Kölner Unternehmer mit Beschwerde beim Generalstaatsanwalt (27. 09. 2011)
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.06.2010 gilt den Kennern der Szene der Industrie- und Handelskammern als Meilenstein. Aus gutem Grund beschäftigt sich auch der Kammerrechtstag 2011 nach 2010 erneut mit dieser Thematik. Dass aber etliche Kammern dieses Urteil immer noch nicht verstehen, noch nicht akzeptieren wollen und können, ist ebenfalls offensichtlich. So brauchte es im Kammerbezirk Stuttgart erst eine erneute Klage vor dem Verwaltungsgericht, bis die dortige IHK eine Werbebanner im Stile einer Bürgerinitiative zugunsten des Projektes „Stuttgart21“ von der Fassade des Kammergebäudes nahm. Die IHK Ulm – dort hängt ein noch größeres Plakat – fühlte sich durch das Stuttgarter Urteil erst gar nicht angesprochen. Die IHK Köln wiederum warb gleich mit 50 Plakaten in der Stadt im Vorfeld einer Bürgerbefragung für ein lokales Hafenprojekt.
Angesichts des aus Sicht des bffk offensichtlichen Verstoßes gegen das IHK-Gesetz erstattete der Verband Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der IHK Köln. Der Fall erregte Aufsehen. Nicht zuletzt, weil innerhalb kürzester Zeit rund 250 Kölner Bürgerinnen und Bürger die Anzeige mit unterstützen. Was dann folgte ist bemerkenswert. Zunächst erklärte die Staatsanwaltschaft, dass aufgrund der Strafanzeige Ermittlungen aufgenommen würden. Dann dementierte die Staatsanwaltschaft dies und mit Schreiben vom 31. 08 . 2011 wurde schlussendlich mitgeteilt, dass eine Straftat nicht festzustellen sei.Mal abgesehen davon, dass die Behandlung der Angelegenheit nicht unbedingt dazu beiträgt, Vertrauen in eine unvoreingenommene Justiz zu schaffen, so wirft die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Insbesondere ist bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft zwar ausdrücklich auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Limburger Erklärung und auch des Verwaltungsgerichtes Stuttgart zur Werbung der IHK Stuttgart für den dortigen Bahnhofsneubau eingeht. Tatsächlich werden diese Entscheidungen aber ignoriert. Insbesondere das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Nutzung eines demonstrativen Plakates eine Absage erteilt. Wörtlich heißt es in dem Urteil: "ist die Werbung.......durch das Plakat in dem gesellschaftspolitischen Umfeld …....eine der Beklagten verwehrte Form der Interessensvertretung in der Öffentlichkeit.“ Die IHK Köln hatte gleich 50 Plakate zum Einsatz gebracht. Auch die Vermutung der Staatsanwaltschaft, irgendwie wäre durch diese Aktion der IHK Köln ein Äquivalent zugeflossen, ist hanebüchen. Denn in dieser Logik wäre eigentlich alles erlaubt, wenn es nur den beschlossenen Zielen dient. Gerade aber eben hinsichtlich der Ausdrucksform hatte das Bundesverwaltungsgericht klare Vorgaben gemacht, die seitens der Kölner Staatsanwaltschaft völlig ignoriert werden.Jetzt haben Kölner Unternehmerinnen und Unternehmer Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens beim Generalstaatsanwalt in Köln erhoben.